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Vorschlag für ein Schema zur Urteilsbildung im Politikunterricht

Art des Urteils

Urteilsfindung und Urteilsbegründung

Sachurteilein Sachurteil kann nur nach einer empirischen Überprüfung von (Theoremen), Hypothesen oder Thesen erfolgen.

Quellen für (Thesen) und Hypothesen: Sendungen im Fernsehen (Dokus, Kabarett etc.), Texte aus (Schul-)büchern, Zeitungen, Karikaturen etc.

Quellen für empirische Urteile [= Ergebnis der Überprüfung der Hypothese(n)(n) / These(n)]: Fakten und empirisch bewährte Faktenzusammenhänge (Theorien, Gesetze) aus Schülbüchern, Zeitungsartikeln, Fachbuchartikeln, Textsammlungen, Fernsehbeiträgen, (persönliche Erfahrungen), Methoden der empirischen Sozialforschung etc.

Werturteil → ein Werturteil unterscheidet, was sein soll bzw. nicht sein soll. Manche Werte sind für staatliche Schulen unbedingt verbindlich (z.B. die Werte der freiheitlich-demokratischen Grundordnung), bei anderen Werten gibt es bei der Anerkennung Spielraum.

Werte drücken sich häufig in Begriffen aus, die Zustände ausdrücken, welche (fast) alle Menschen wertschätzen (Frieden, Freiheit, Gerechtigkeit, Würde, Diversität, Minderheitenschutz etc.). Allerdings sind diese Begriffe nicht präzise definierbar, so dass der Ausgangspunkt eines Wertediskurses oder einer Werteargumentation oftmals unklar bleibt.

Die Urteilsfindung beim Werturteil ist ausgesprochen schwierig, da die Begründung solcher Urteile nach wie vor eine Aporie ist (→ naturalistischer Fehlschluss).

Dennoch kann man auf drei Wegen zu einem begründeten Urteil kommen:

a. man überprüft, ob eine Handlung, eine Entscheidung, ein Gesetz, ein Zustand etc. mit verbindlichen oder allgemein anerkannten Normen vereinbar ist.

b. man überprüft, ob ein wertebegründendes Modell oder eine wertebegründende Theorie (Rawls „Theorie der Gerechtigkeit“, Habermas’ „Diskursethik“ oder John Lockes „Two Treatises of Government„ etc.) eine Wertebehauptung (z.B. die Soziale Marktwirtschaft schafft Gerechtigkeit) rechtfertigen oder eben nicht.

c. man begründet eine Wertebehauptung (das, was sein soll) mit ihrem Nutzen oder ihrer Effizienz (analytische Ethik, Utilitarismus). Was nützt oder effizient ist soll also sein. Allerdings ist Nutzen sehr kontextabhängig, denn ein leidenschaftlicher Autofahrer und ein Umweltschützer schätzen den Nutzen einer Autobahn wahrscheinlich unterschiedlich ein. Eine solche Wertebegründung muss folglich – wie auch die beiden anderen – die Form einer kontroversen und konsistenten Diskussion haben.

Schlussfolgerung: Durch die Mühen der Urteilsbildung sollte SchülerInnen deutlich werden, dass (nichtwissenschaftliche) Urteile machbar sind als auch eine notwendige Orientierung herstellen. Es muss aber auch die stets immanente Mangelhafigkeit der Begründung erkannt werden, aus der sich die immer nur vorläufige Gültigkeit eines Urteils ergibt. Im Politikunterricht gewonnene Urteile sind immer irgendetwas zwischen Verbindlichkeit und Beliebigkeit. Sind Urteile als Unterrichtsergebnis geplant, so können diese nicht im Voraus von der LehrerIn bestimmt werden, sondern müssen – in einem von ihr kontrollierten Rahmen – von den SchülerInnen frei formuliert sein.

 

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