1. Legitimation jenseits von Moral
Daß alle Gewalt vom Volke ausgeht und der Staat als dessen Organisationsform daher das Gewaltmonopol inne hat, ist gleichermaßen plausibel wie problematisch. Gewalt legitimiert sich durch das Volk, ist also an einen Konsens oder eine Mehrheitsentscheidung gebunden, die interessanterweise allerdings niemals erhoben wird. Legitimierte Gewalt findet ihre Legitimation zumeist stillschweigend und selbstverständlich. Dies aber heißt, daß die jeweiligen aktuellen Gewaltanwendungen eventuell zwar legislativ legitimiert sind, aber niemals aktuell-situativ. Die legitimierte Gewaltanwendung ist Gewaltanwendung von Institution und Exekutive. Somit fungiert legitimierte Gewalt in ihrer Anwendung und in ihrer Anwendungsprophezeiung als Beharrungsmovens einer bestehenden Ordnung, die Gewalt gegen sich nicht dulden kann. Das Gewaltmonopol ermöglicht somit Herrschaft einer nicht verhandelten, sondern tradiert-organisierten Ordnung, deren konstitutionelle Grundmomente manifest und nicht hintergehbar sind
Dies zu Grunde legend ergeben sich zwei Konsequenzen: 1. Legitimierte Anwendung von Gewalt ist jenseits moralphilosophischer Reflexion und Motivlagen des Ausführenden immer schon durch den Bestand der Ordnung legitimiert. 2. Nicht durch Ordnung legitimierte Gewalt ist jenseits moralphilosophischer Reflexion und Motivlagen des Ausführenden immer schon delegitimiert und muß daher von der Ordnung gefemt und bestraft werden.
Gewalt ist daher kein moralisches sondern ein ordnungspolitisches Problem.
Die Konstituierungsbedingungen und -modalitäten staatlicher Ordnung sind komplex. Im Folgenden sei nur darauf hingewiesen, daß persönliches Eigentum und dessen Sicherung freilich zu den vordersten Motivlagen gehören, jeweilige staatliche Ordnungen zu akzeptieren. Daraus ergeben sich multiple und diffuse Moral- und Rechtsvorstellungen, die sich unter dem Begriff des Bürgerlichen subsumieren lassen. Diverse originär ideologische Ordnungssysteme lassen diese Themenfelder weitgehend unberührt. Vergleicht man die individuellen Eigentums-, Rechts- und Moralvorstellungen des Dritten Reiches, der DDR und der BRD, so wird man wenig Abweichungen finden. Und trotz der ideologischen Verschiedenheit der Systeme wird das Gewaltmonopol des Staates kaum in Frage gestellt. Der Begriff der persönlichen Freiheit ist hierbei ein amüsanter Versuch, diese Struktur zu verbrämen.
Fragen von Gewalt müssen also im Kontext der Ordnung gestellt und beantwortet werden. Im Folgenden soll anhand verschiedener erheblicher Gewaltphänomene, wie zum Beispiel der Tötung eines Menschen, aufgezeigt werden, wie disparat und ordnungsabhängig Verhandlungen über Gewalt sind.
Vergleicht man einzelne Tötungsdelikte und deren Beurteilungen, so erstaunt das Selbstverständliche. Obgleich die Konsequenz jeweilig die gleiche ist, nämlich der Tod des Opfers/der Opfer, sind die gesellschaftlichen Beurteilungen verschieden. Augenscheinlich entscheidet zunächst die Motivlage des Täters über den Grad der Feme. Ist die Tötung rein affektiv, so stellt sich eine wesentlich mildere Beurteilung des Vergehens ein als beispielsweise bei Tötungen mit sexuellem oder materiellem Lustgewinn.
Interessanter für die Fragestellung der Legitimität von Gewalt allerdings sind geplante Tötungen und vor allem solche, deren Motivation sich auf moralische, politische, philosophische, weltanschauliche Überzeugungen und Annahmen gründen.
Bei derlei ordnungswidrigen Tötungen behauptet die staatliche Ordnung nämlich nicht nur ihr Gewaltmonopol, sondern gleichermaßen ihren moralischen Vorsprung und offenbart damit ihre intellektuell-defizitäre Konfiguration. Begriffe wie Feind, Terrorist, Amok-Läufer zielen in der Einordnung der Tat von jeher auf eine grundlegende Disqualifikation des Täters, ohne überhaupt seine Annahmen zu diskutieren. Im Falle einer politischen Motivation von Straftaten wird nicht die Tat, sondern die eigentlich begründete Motivation als Unbegründbarkeit der Tat verfemt. Taten, die die staatliche Ordnung in ihrer weltanschaulichen Hoheit und Grundkonfiguration zu desavouieren versuchen, werden schon in ihrer Motivation diskreditiert.
Dabei kann man ja durchaus Terroristen unterstellen, sie handelten nach ihren Überzeugungen im Interesse anderer. Die RAF wollte den Weltfrieden, Oberst Klein wollte Sold?!
Insofern also politisch motivierte Verbrechen ihren Beurteilungshorizont innerhalb der bestehenden Ordnung erfahren, offenbart sich die prekäre Situation. Stauffenberg war vormals hinterhältiger Attentäter und ist heute gefeierter Widerstandskämpfer und Held; Hitler war ebenfalls Attentäter und danach Held, wer sagt uns, daß die RAF-Terroristen Christian Klar und Brigitte Mohnhaupt dereinst nicht die gleiche Beurteilungsgenese erfahren? Nicht die Tat, die Täter, die Motivationen, sondern die Ordnung ist maßgeblich zur Beurteilung derlei Sachverhalte. Somit aber ist die Tat an sich weder bedenklich noch verwerflich, sie ist es eben nur im jeweiligen Bezug zur Ordnung.
Die gesellschaftlichen Aufgeregtheiten um Anders Breivik und den “Rechtsterrorismus” in Deutschland zeigen das intellektuelle Desaster ziviler Gesellschaften klar auf. Die kontingente Ordnung muß Notwendigkeit behaupten, ihr grundlegend widerstrebende Aktanten sind nur momentan disqualifiziert. Ein Werturteil bleibt damit allenfalls historisch.
Es erschließt sich schon hier, daß die Zuschreibung oder der Grad eines politischen Deliktes, trotz beispielsweise einer tödlichen Konsequenz für das Handlungsobjekt, ausschließlich von der jeweiligen Ordnung und nicht etwa (wie stets behauptet) unter objektiv-statischen Wahrheiten erfolgt. Der Mauerschütze und der Terrorist, Anders Breivik und Oberst Klein, Oberst Stauffenberg und L.H. Oswald (sofern er es denn war) waren gleichermaßen nicht legitimiert, weil es objektive Legitimation von Handeln nicht gibt.
Dies alles voraussetzend zeigt der Umgang mit Gewalt sowohl die Bruchstellen der Ordnung als auch die opportune Verfaßtheit ihrer selbst. Gewalt ist damit die Negativfolie einer Ordnung, die keine Irritationen duldet. Die Vermeidung der Irritation ist der Diskreditierung von politischer Gewalt ursächlich.
2. Norwegens Hamlet
Hamlet als intellektuellen Zauderer zu betrachten, heißt ihn fehl zu deuten. Und dennoch erfreut sich gerade diese Fehldeutung größter Beliebtheit. Die Rezeptionskultur ist affirmationsmotiviert. Irritationen sind unerwünscht.
Substrahiert man von Hamlet den existentialistischen Hokuspokus, wird der eigentliche Plot und die Figur Hamlets offenbar. Hamlet ist Täter, Hamlet ist Rächer, Hamlet ist Mörder. Seine Taten begründet er mit der Einflüsterung einer Geistergestalt. Diese, die wohl der Geist seines verstorbenen Vaters ist, beauftragt Hamlet, den Mord des Vaters zu rächen. Hamlet ist damit erwählt, und nimmt sich als Erwählten war. “Die Zeit ist aus den Fugen; Schmach und Gram/Dass ich zur Welt, sie einzurichten, kam! ” Die Tätererwählung vollzieht sich durch Einflüsterung. Sie ist nicht diskutabel.
Diskutabel ist sie allerdings schon aufgrund der trübsinnigen Stimmungslage Hamlets nicht. Sein Vater ist tot, die Mutter hat schnell seinen Onkel geheiratet, der jetzt König Dänemarks ist. Die Einflüsterung des Geistes und die Stimmungslage Hamlets sind erstaunlich kohärent. Und so ist es vielleicht auch nicht Verpflichtung, sondern viel eher Wollen, Claudius zu töten.
Die Motivation des Mordes ist Rache. Rache ist der Versuch der Wiederherstellung vergangener Strukturen, etwas zu rächen heißt, die Ordnung wieder ins Gleichgewicht zu bringen. Damit ist Hamlet durchaus als konservativ-reaktionär zu bezeichnen.
Er wird versehentlich zum Mehrfachmörder, man hält ihn für verrückt, am Ende stirbt auch er, nicht ohne zuvor Fortinbras als Nachfolger zu inthronisieren. Hamlet ist kein Intellektueller, er ist Attentäter und er wird auf den Bühnen der Welt gefeiert.
Die Frage, wie man mit einer realen Hamletfigur heute umginge, erübrigt sich, denn wir wissen es schon. Zu deutlich sind die Parallelen Anders Breiviks zu Hamlet. Auch er handelte aus reaktionär-konservativen Beweggründen heraus, auch er fühlte sich erwählt (Tempelritter!) und auch er kämpfte nicht gegen die Ordnung, sondern gegen ihre Veränderung. Die Tatsache, daß Breivik Unzurechnungsfähigkeit attestiert wurde, komplettiert das Bild.
Erstaunlich ist aber, daß Breivik nicht gefeiert wird, daß er als Teufelskiller (BILD), als Monster etc. beschrieben wird, und selbst das Attest seiner Unzurechnungsfähigkeit wird als Affront begriffen.
Die politische Tat Anders Breiviks, der eine intellektuelle Ausarbeitung und Begründung vorausging, verlangt nach dem gesamten Arsenal ordnungsaffiner Darstellung. Norwegen zeigte sich durch den Massenmord nicht nur in Trauer, sondern es zeigte sich nicht irritiert. Breiviks Analysen wurden nicht diskutiert, die Begründungen seiner Tat wurden nicht betrachtet und wenn, dann eben um im Ergebnis Unzurechnungsfähigkeit zu attestieren. Kommunikationstheoretisch bedeutet dies den letztgültigen Bruch. Die Zuschreibung des Wahns exkludiert den Täter von seiner Kommunkationseigenschaft. Die Ordnung befreit sich von seinen Argumenten durch deren Pathologisierung und bleibt somit beharrend intakt. Dadurch dispensiert sich die norwegische Gesellschaft allerdings auch von der berechtigten Annahme, daß es Grunddiskurse innerhalb ihrer Ordnung gäbe, die von Breivik expliziert wurden.
3. Gewalt als lustvolle Performanz individueller Freiheitsnahme
Die Einfassung von Individuen in eine Ordnung ist dilemmatisch. Einerseits ist schon durch die Zurverfügungstellung sämtlicher Zivilisationsleistungen und durch den Anspruch der eigenen Unversehrtheit ein Arrangement mit der Ordnung notwendig, andererseits aber determiniert Ordnung das Individuum so grundlegend, daß es jenseits der Ordnung nicht tolerabel ist. Die Behauptung des Individuellen innerhalb einer Ordnung wird damit ein Akt permanenter Frustration, die kompensiert werden muß. Kompensationsmöglichkeiten hierfür bietet vor allem Konsum, aber auch Sex, Macht, Anerkennung. Zivile Ordnungen versuchen dies zu organisieren, scheitern damit gleichwohl beständig, da auch die Organisation der Lustbarkeit schwerwiegender Determinationen bedarf. Das individuelle Selbst ist somit gezwungen, sich mit schalen Kompensationsillusionen zu Frieden zu geben oder eben durch aktuale Sprengung der Ordnung sich lustvoll zu vollziehen.
Letzteres macht Stanley Kubrick in seinem Film „A clockwork orange“ (1971) deutlich. Sowohl die rein physische Gewalt als auch die sexuelle Gewalt, die Alex und seine Gang an den Opfern vollziehen, dient einer narzißtischen Bestätigungsnotwendigkeit. Im Vollzug der Tat performiert sich durch die Freiheitsnahme eine grundlegende Freiheit, die das Individuum als Macht- und Gestaltungsinstanz setzt. Das Individuum stellt sich nicht gegen die Ordnung, vielmehr nutzt es sie, um sie dann situativ auszusetzen. Die narzißtische Freiheitsnahme ist daher ein Akt notwendiger Selbstbehauptung.
Die hier problematisierte Gewalt entspringt aus einer strukturell gegebenen Bedürfnislage, die sich nie anders als so situiert. Gewalt heißt auch Gestalten und Gestalten heißt die Welt im Selbstbezug zu formen oder eben zu zerstören. Entscheidend ist der Vollzug.
Kubricks Film bemerkt dieses und zeigt ferner auf: Gewalt ist kein ethisches, sondern ein ästhetisches Phänomen. Alex, der Täter und Erzähler, wird bei der Schilderung seiner Gewalttaten mit klassischer Musik begleitet, die sowohl die Perspektive und Wahrnehmung seiner Taten konnotieren als auch den Zuseher, insofern er eben diese Musik auch rezipiert, zum Voyeur oder gar zum Mittäter macht. Der Soundtrack als ästhetische Wahrnehmungsbestimmung erfährt so grundlegende Bedeutsamkeit. Eine Vergewaltigung mit der Musik Mozarts ist eben eine andere als ohne. Die Tat erfährt ihren Wert durch Rezeption und deren Konfiguration und nicht durch Überzeugung.
Daß genau dies der Fall ist, zeigen die Versuche des Films, Alex zu “heilen”. Die Heilung besteht darin, jeweiliges Verhalten ästhetisch zu assoziieren (Kunst ist damit bipolar: einhegend und befreiend). So wird beispielsweise in Antizipation von Gewaltanwendung Ekel ausgelöst, der bis zum Brechreiz führt und dadurch Gewalt unmöglich macht. Alex wird hierdurch zum Opfer.
Die ästhetische Einstellung ist antrainiert, anerzogen. In dem Erlernen von Empathie vermittelt sich auch ein Unwohlsein/Ekel bei Fremdverletzung. Empathie aber hat immer Selbstbezug. Je differenter ein Mensch gegenüber dem Selbstbezug ist, desto mehr eignet er sich zum Opfer. Alex stand innerhalb der Gesellschaft, seine Opfer (Penner, Yogatante, Schriftsteller) eher außerhalb. Differenz ermöglicht Tat.
Die Frage, was Alex zum Täter prädisponiert, führt in den Kern ziviler Organisation.
Zivile Organisationen funktionieren durch den omnipräsenten Kommunikationsakt des Versprechens. Anpassung an die Ordnung verspricht Affirmation (Anspruch auf Besitz, Lohn, Rente), Nichtanpassung oder Freiheitsnahme verspricht Unannehmlichkeiten (Strafe, Gefängnis, etc.). Der individuellen Freiheitsnahme steht so die Antizipation entgegen. Ordnungen konstituieren sich durch Zukunftsversprechen.
Wenn die Zukunftsversprechen nicht lukrativ sind, oder wenn die Konsequenzen der Nichtanpassung umgehbar erscheinen, generiert sich Täterschaft. Beides ist bei Alex der Fall.
Das Phänomen der Gewalt ist damit dann auch ein Phänomen sozialer Sinngebung. Ein Dasein zu fristen, ist eben wenig lustbar.
Die hier aufgezeigten Strukturen finden deutlich in nahezu allen Bereichen affektiver Gewalt ihre Spiegelung. Freilich ist ein Vergleich mit der Jugendkriminalität in Paris und London sinnfällig. Aber der Komplex von Freiheitsnahme, Differenz und ästhetischer Einstellung ist in deutschen Haushalten wie auch US-Helikoptern zu finden. Nahezu jeder Kriegsfilm, jede Heldenverehrung übernimmt diese Struktur. Gerade Differenz und ästhetische Einstellung sind auch von zivilen Ordnungen gebrauchte Legitimationsverfahren von Gewalt. Auch hier bleibt die Beurteilung der Tat rein situativ.
4. Der “braune Terror” und die Grundstruktur
Die Bundesrepublik Deutschland zeigt sich erschüttert. Den Hinterbliebenen der Opfer der sogenannten “Dönermorde” wird herzliches Wohlwollen entgegengebracht. Für das Versagen der ermittelnden Behörden wird sich entschuldigt. Eine zentrale Gedenkfeier ist anberaumt, ein offizielles Gedenken im Deutschen Bundestag gab es schon.
Die gesellschaftlich organisierten Betroffenheitsallüren, die medial ein tolerantes Deutschland kolportieren und ferner die Täter und ihr weltanschauliches Umfeld erheblich in Diskredit bringen, zeigen einen bigotten Konsequenzialismus, der nur eines zu kaschieren versucht: Die Grundmotivation dieser Gewalt liegt in der staatlichen Organisation.
Leicht nämlich sind die Taten des Trios zu identifizieren. Sie sind nichts mehr als wiederholter Ausweis basaler persönlicher Minderbewertung. Die Morde sind Machtnahme und der Versuch der selbst empfundenen Dürftigkeit zu entgehen. Natürlich wurden die Täter weltanschaulich indoktriniert. Aber das ist nicht von großem Interesse, denn die Doktrinen sind austauschbar. Andere werden Soldaten oder Polizisten.
Der Organisation von Gesellschaft liegt die Struktur der Differenz und der Entscheidung zu Grunde, die Frage also, wer zur Gesellschaft gehört und wen sie ausschließt. Ein- oder Ausschluß bestimmen Rechtsansprüche. Die vielbesprochene unantastbare Würde des Menschen ist Scharade. Der Mensch ist nur innerhalb seiner ihm zugestandenen Rechtsansprüche würdig. Einen Schwarzafrikaner können wir in Italien kasernieren oder gleich im Mittelmeer ertrinken lassen, einen Taliban können wir erschießen oder bebomben. Alles legitimiert sich durch Differenz.
Der Begriff “Dönermorde” allein schon zeigt, wie grundlegend und selbstverständlich die Differenz in gesellschaftlichen Strukturen waltet. Das Individuum wird klassifiziert beschrieben und damit eben nicht beschrieben, sondern gesellschaftlich-kommunikativ excludiert.
Schnell läßt sich dies anhand der Ermittlungen, die die “Dönermorde” zum Gegenstand hatten, nachweisen: es waren zuvorderst Milieuermittlungen, es ging um Fragen nach Drogen, Mafia und Schutzgeld. Die Klassifikation der Opfer war allgegenwärtig.
Wenn heute getrauert wird, so eben deshalb, um eine klassifizierte Gesellschaft in ihrer Grundstruktur der Differenz und Klassifikation zu bestätigen, indem man gerade diese Struktur ableugnet und damit die Würde des Menschen als zivilisatorisches Märchen zur nicht verhandelbaren Tatsache erhebt.